Weiterbildungsnetzwerk Praxis Foto

Informationen für Weiterbildungsstätten

„Ihre Vorteile auf einen Blick!“

Unsere Weiterbildungsbefugten - ein unverzichtbares Glied in der Bildungskette des Ärztenachwuchses!

Weiterbildungsstätten, die sich an der Weiterbildung beteiligen, übernehmen eine bedeutende Aufgabe, da sie angehenden Fachärztinnen und Fachärzten die Abläufe und Anforderungen ihrer angestrebten Profession  nahebringen. Für beide Seiten kann diese Zusammenarbeit durchaus vorteilhaft sein.

Mit der Beschäftigung von Ärzten und Ärztinnen in Weiterbildung leisten Weiterbildungsbefugte einen wesentlichen Beitrag zur Förderung des medizinischen Nachwuchses. Sie vermitteln nicht nur fachliche Kenntnisse und Kompetenzen, sondern ermöglichen es jungen Kolleginnen und Kollegen, in einem angeleiteten und supervidierten Rahmen, in ihr Berufsfeld einzusteigen und die intersektorale Zusammenarbeit kennenzulernen. Im ambulanten Sektor bedeutet dies auch, die Abläufe des Kassenarztsystems und die Abläufe einer vertragsärztlichen Praxis zu entdecken. Gleichzeitig profitieren Befugte selbst: Der Austausch mit Berufsanfängern sowie die von ihnen übernommenen Aufgaben bereichern den Berufsalltag. Es gibt zahlreiche Beweggründe, weshalb es sich lohnt, sich als Weiterbildungsbefugte zu engagieren: Jeder einzelne hilft, den Fortbestand der ambulanten Versorgung zu sichern. Sie tun also das, ohne jenes auch Sie nicht hätten Facharzt oder -ärztin werden können. Neben dem gesellschaftlichen Beitrag ermöglicht die Einstellung eines Weiterbildungsassistenten auch eine frühzeitige Zusammenarbeit, aus der sich später oft ein dauerhaftes Arbeitsverhältnis oder eine Praxisübernahme ergeben können.

Befugnisbeantragung, Fördergelder, Bewerbermanagement – wir sind für Sie da:

Befugnisbeantragung: der Weg zur Weiterbildungsstätte

Um in der eigenen Praxis oder der Klinik Ärzte weiterbilden zu dürfen, ist zunächst die Weiterbildungsbefugnis für das jeweilige Fachgebiet sowie die Anerkennung der Räumlichkeiten als Weiterbildungsstätte erforderlich.

Für die Erteilung der Befugnis im jeweiligen Fachgebiet ist die Landesärztekammer Brandenburg zuständig. Die Stätten müssen dort einen Antrag stellen, damit sie als Weiterbildungsort geprüft und genehmigt werden. Zudem legt die Kammer den Umfang der Befugnis fest. Damit ist die Anzahl an Monaten im Vollzeitäquivalent gemeint, die eine Weiterbildungsassistenz unter der jeweiligen Befugnis ihre Weiterbildung absolvieren kann. Gern beraten wir Sie zu diesem Thema ausführlicher und unterstützen Sie im Beantragungsprozess.

Anstellung von Weiterbildungsassistenzen

Ärztinnen und Ärzte in Weiterbildung werden als befristete Angestellte in der anerkannten Weiterbildungsstätte beschäftigt. Ziel dieser Anstellung ist es, dass der Arzt bzw. die Ärztin die Weiterbildung gemäß entsprechender Weiterbildungsordnung absolvieren kann oder der Erwerb einer zusätzlichen Spezialisierung oder einer Zusatzbezeichnung ermöglicht wird.

Im ambulanten Bereich ist für jede Einstellung eines Arztes oder einer Ärztin in Weiterbildung die Zustimmung der Kassenärztlichen Vereinigung Brandenburg erforderlich. Zudem können für die Beschäftigungsdauer Fördermittel bei der KVBB beantragt werden. Kontaktieren Sie uns gern und wir erläutern die jeweiligen Möglichkeiten.

Bitte beachten Sie:
Nur Ärzte mit Weiterbildungsberechtigung dürfen die Anleitung und Überwachung übernehmen. Dabei sind sie verpflichtet, die Weiterbildung aktiv zu gestalten und zu überwachen, wie es die Weiterbildungsordnung verlangt. Ein Arzt oder eine Ärztin in Weiterbildung ist immer als Assistenzarzt/-ärztin tätig. Je nach  Kenntnisstand kann der Grad der Supervision variieren. Wichtig ist jedoch, dass die Weiterbildungsbefugten grundsätzlich anwesend oder jederzeit erreichbar sind. Da Ärzten und Ärztinnen in Weiterbildung die  Facharztanerkennung fehlt, dürfen sie nicht als Vertretung agieren. Daher ist auch die dauerhafte Abwesenheit der Weiterbildungsbefugten ausgeschlossen.

Wir begleiten Sie zudem gern im Recruiting- und Bewerbungsprozess für Ihre Weiterbildungsassistenzen. Teilen Sie uns gern rechtzeitig ihre geplanten Stellen mit, sodass wir Ärzten und Ärztinnen aus dem Netzwerk oder neuen Bewerbern auch die längerfristige Rotationsplanung ermöglichen können. Die ist insbesondere für angehende Allgemeinmediziner und AllgemeinmedizinerInnen bedeutsam, da die Weiterbildungsordnung hier mehrere Rotationsabschnitte bis zum Facharzttitel vorsieht.

Darüber hinaus:
Als Weiterbildungsbefugte im Netzwerk erhalten Sie neben den bereits aufgeführten Serviceleistungen auch Zugang zum Newsletter sowie den Netzwerkveranstaltungen. Zudem können Sie für Ihre Ärzte und Ärztinnen in Weiterbildung unser liebevoll und üppig gepacktes Willkommenspaket beantragen.

Kontaktdaten

Ärztliches Weiterbildungsnetzwerk
Landkreis Dahme-Spreewald
Köpenicker Str. 29
15711 Königs Wusterhausen

Ansprechpartnerin

Beatrice Hertel
Telefon: +49 3375 288-5179
E-Mail: kontakt@wbnlds.de

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